Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht München
Rechtsanwalt Matthias Schwarzer ist auch Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht München
Ihr Draht zum Rat: 089/5480399, per WhatsApp
Rechtsanwalt Matthias Schwarzer – Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht
ist Mitglied im DAV und der Arbeitsgemeinschaft für Wohnungseigentumsrecht.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht (WEG) Matthias Schwarzer hat sein Referendariat beim OLG München absolviert; sein Studium fand an der FU Berlin statt.
Der Geschäftssitz von Fachanwalt Matthias Schwarzer in München befindet sich in zentraler Lage in der Innenstadt.
Gegenüber befindet sich das Amtsgerichts München (AG) und liegt in unmittelbarer Nähe zu den Landgerichten München I + II (LG), sowie dem Oberlandesgericht München (OLG) (Stachus).
Fachanwalt Wohnungseigentumsrecht München
Hier finden Sie die Rechtsanwaltskanzlei Weber Schwarz & Schwarzer in München:
Wohnungseigentumsrecht – Fachanwalt München
Das Rechtsgebiet umfasst eine Vielzahl einzelner Rechtsproblembereiche.
Zum Beispiel Anfechtungen von Beschlüssen, baulichen Veränderungen, Grundstücksrecht, Wirtschaftsplan, sicherlich ist Ihnen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht Matthias Schwarzer in München gern behilflich.
Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die z.B. auf dem Fachgebiet des Wohnungseigentumsrechts besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können. Die Rechtsanwaltskammer München verleiht den Titel „Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht“ in München. Vorher wird intensiv entsprechend der Fachanwaltsordnung geprüft, ob der jeweilige Rechtsanwalt die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Der Anwalt weist nach, dass er auf dem Fachgebiet Wohnungseigentumsrecht in München über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Diese müssen erheblich darüber hinausgehen, was der Rechtsanwalt üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung erlernt. Der Anwalt kann die Verleihung des Fachanwaltstitels für Wohnungseigentumsrecht in München beantragen. Vorher muss der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Darüberhinaus muss eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im Fachgebiet Wohnungseigentumsrecht belegt werden.
Wer die Bezeichnung Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht führt, muss auch in München jährlich belegen, dass er sich fortbildet. Deshalb muss er im vorgeschriebenen Umfang fachliche Fortbildungen besucht haben.
Rechtsanwalt in München Matthias Schwarzer
wird Ihnen mit Kompetenz und Freude bei der Beratung, außergerichtlichen Vertretung und Prozessführung im Wohnungseigentumsrecht deutschlandweit zur Seite stehen, deshalb informieren Sie sich über mich.
Forderungsbeitreibung – Fachanwalt München
Wir setzen effektiv und konsequent Ihre Forderungen durch. Deshalb sind wir spezialisiert, egal ob Anfechtung von Beschlüssen, Forderung von Wohngeld oder anderes, gern stehen wir zur Verfügung. Wir werden Ihre Forderungen mit Kompetenz, Leidenschaft und Nachhaltigkeit durchzusetzen. Deshalb wird Sie Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht Matthias Schwarzer unterstützen. Rechtsanwalt und Fachanwalt Matthias Schwarzer (Rechtsanwalt München) setzt Ihre berechtigten Forderungen nachhaltig durch, aus diesem Grund lesen Sie zur Information die Bewertungen über mich.
Was muss der Anwalt mitbringen ?
Der Anwalt, welcher sich um die Lösung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Vorkommnissen rund um das Wohnungseigentumsrecht bemüht, muss ein hohes Maß an Qualifikation mitbringen. Deshalb muss ein Anwalt, der sich mit dem Thema WEG-Recht beschäftigt ein hohes Maß an juristischen Kenntnissen und Verständnis mitbringen. Mangels geschriebener Regelungen ist ein Großteil der Urteile ein Ausfluss richterlicher Rechtsfindung, deshalb fordert das Rechtsgebiet vom guten Juristen aufmerksame Verfolgung der Rechtsprechung.
Das Rechtsgebiet
Das Wohnungseigentumsrecht umfasst alle Regelungen über das Eigentum am formal geteilten Grundstück, das heißt nicht real geteilten Grundstücken. Das Wohnungseigentumsgesetz enthält abschließende Regelungen zur Begründung von Wohneigentum, zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, zur Verwaltung. Deshalb befragen Sie einen Fachanwalt München. Ferner kommen Verfahrensvorschriften hinzu, die neben der gerichtlichen Zuständigkeit auch Klage- und Kostenerstattungsmöglichkeiten regeln. In § 1 WEG werden relevante Begriffe geregelt. Danach ist Wohnungseigentum das Sondereigentum an einer Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an gemeinschaftlichem Eigentum. Hierzu gehört auch das Wohnungseigentum. Wichtiger Bestandteil des Wohnungseigentumsrechts sind die Regelungen bezüglich des Miteigentums am Gemeinschaftseigentum des Rechts auf Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft … Deshalb benötigen Sie einen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht in München..
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